Wir sind ein mittelständiges Unternehmen und betreiben das Kälteanlagenbau-
Handwerk seit der Gründung von Hans Zacherl, Maschinenbauer-Meister im
Juni 1945 in Erding. Das Unternehmen ist seit der Gründung in Familienbesitz
und wird von Johann Zacherl, Kälteanlagenbauer seit 1971 bis heute geführt.
Sein Sohn Felix Zacherl beendete die Meisterausbildung im Dezember 2016 erfolgreich und arbeitet seit 2011 im Betrieb als Mechatroniker für Kältetechnik.
Wir sind ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei Industrie- und Gewerbe
kunden in den Bereichen Kälte- und Klimatechnik sowie Wärmepumpen.
Seit über 70 Jahren kümmern wir uns um Industrie- und Gewerbekühlungen,
Klimaanlagen sowie Kaltwassersätze und beraten unsere Kunden bei der Planung,
Montage und Reparatur.
Dichtheitskontrollen
Wichtig! Ab dem 01. Januar 2015 gilt die neue F-Gase-Verordnung 517/2014/EU.
Nach der neuen Verordnung werden Anlagen nicht mehr nur nach dem Füllgewicht
bemessen, sondern nach dem GWP-Wert (Global warming potential) in CO²-Äquivalenz je nach Kältemittelart.
Kontrollintervalle | Alte F-Gas-Verordnung | Neu F-Gas-Verordnung |
1x jährlich | ab 3 kg/Anlage | ab 5t CO²-Äquivalenz/Anlage |
2x jährlich | ab 30 kg/Anlage | ab 50t CO²-Äquivalenz/Anlage |
3x jährlich | ab 300 kg/Anlage | ab 500t CO²-Äquivalenz/Anlage |
Kältemittel | CO²-Äquivalenz pro kg Kältemittel |
R134a | 1430 |
R404a | 3922 |
R407C | 1770 |
R410A | 2090 |
R507 | 3985 |
Es ist Betreiberpflicht ein Logbuch für Anlagen mit einem GWP-Wert von über 5t CO²-Äquivalenz zu führen.
Des weiteren darf in Anlagen mit dem Kältemittel R22 ab dem 01. Januar 2015 nicht mehr in den Kältekreislauf eingegriffen werden, außer zur Entsorgung der Anlagen bzw. zur Umstellung
auf ein anderes Kältemittel.
Ab dem 01. Januar 2020 gilt ein Verbot von Kältemitteln ab einem GWP-Wert von
über 2500 CO²-Äquivalenz pro Kilogramm Kältemittel (z.B. R404a = 3922 CO²-Äquivalenz, R507 = 3985 CO²-Äquivalenz). [Stand 21.09.2015]